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Refraktometer für Solarflüssigkeiten
Der Handrefraktometer kann genau die Frostschutzbeständigkeit von Solarflüssigkeiten in Solarthermie-Anlagen, Automobil-Kühlsysteme und Scheibenwischerflüssigkeit bestimmen. Der Refraktomter kann also vielseitig eingesetzt werden wie in Solarthermie. Wärmepumpen und Kühlanlagen. Darüber hinaus kann der Handrefraktometer dazu verwendet werden, um die Dichte des Elektrolyt in einer Autobatterie (Ladezustand) zu messen.
Um eine Messung durchzuführen reichen einige Tropfen der zu messenden Flüssigkeit, mit Hilfe der beigefügten Pipette geben Sie ein paar Tropfen auf das Prisma. Die Prismaklappe wird dann verschlossenund der Refraktometer gegen eine helle Lichtquelle halten und das Okular beobachten, anschließend scharf stellen. Das Bild der getesteten Flüssigkeit ist als zwei helle und dunkle Felder mit eine eindeutigen Trennlinie zu erkennen.
Der Wert der Frostschutzbeständigkeit der Flüssigkeit oder Dichte des Elektrolyt wird an Hand der Skala abgelesen, entsprechend der Stelle wo die Trennlinie von dem hellen Feld ins dunkle übergeht.
Skalen für Frostschutzmittel:
- Propylenglykol, Messbereich 0° bis -50°C (Solar, Heizung, Kühlanlagen)
- Ethyenglykol, Messbereich 0° bis -40°C (Heizungsanlagen)
- mit zusätzlicher Berechnungsindex-Skala (Kg/L) zur Bestimmung anderer Flüssigkeiten
Anwendungstipps:
- 1-2 Tropfen Flüssigkeit auf die Prismaoberfläche bringen
- Den Klappdeckel verschließen und leicht auf die Oberfläche andrücken
- Das Spitze Ende des Refraktometers gegen eine Lichtquelle halten
- Dabei das Okular drehen bis zur Trennlinie
- Trennlinie muss scharf sichtbar sein
Lieferumfang:
- Hand-Refraktomter
- Putztuch
- Pipette
- Schraubenzieher
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Herstellergarantien
Hier finden Sie eine Übersicht diverser Herstellergarantien zu einigen Produkten aus unserem Shop.
Zu den Herstellergarantien- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.
Bei offenen Fragen rund um Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie bitte unser Fachberater Team: Kontaktformular
Bitte beachten:
Nach der Klimaschutzverordnung 303/2008, müssen Split-Klimaanlagen von einem zertifizierten Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen werden.
Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
Bitte beachten Sie, dass sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.
Die ÖKODESIGN-RICHTLINIE (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign-Richtlinie (Energy-relatedt-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen mit Energierelevanz. Bis zum Jahr 2020 sind die EU die sogenannten 20-20-20 Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeitenten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 % gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 % und ein Anteil erneuerbarer Energie von 20 % angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlini (2009/125/EG) herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet. Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein "S" für "saisonal" (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Nach dem Gesetz gilt laut EU-Verordnung
Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten / Wärmepumpenanlagen darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!" Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.
- 1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- 2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- 3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- 4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- 5. Mehrwegverpackungen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:
Telefon: 04606 / 21299 80
Fax: 04606 / 21299 81
Email: info@feuer-anker.de
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenlos an uns zu schicken (FeuerAnker® GmbH, Westerfeld 20, 24997 Wanderup). Die Verpackungen werden von uns gemäß der Bestimmungen der Verpackungsordnung entsorgt.