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Mehrwertsteuer Befreiung für PV

Nullsteuersatz PV Anlagen 2023

Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen ab dem 01.01.2023

Das Jahressteuergesetz 2022 enthält steuerliche Änderungen für die Photovoltaikbranche. Dazu gehört unter anderem ein neu eingeführter Steuersatz von 0 % für die Umsatzsteuer (‚‚Mehrwertsteuer‘‘), welcher unter bestimmten Voraussetzungen z.B. auf den Kauf von Photovoltaik-Anlagen bzw. der notwendigen Komponenten angewendet wird.

Für wen gilt der Nullsteuersatz?

  • Weil es sich um ein deutsches Steuergesetz handelt, muss sich die Rechnungs- und Lieferadresse, sowie der Anlagenstandort in Deutschland befinden. 
  • Der Steuersatz von 0% gilt nur für den Betreiber der Photovoltaikanlage
  • Gewerbliche Händler, Installateure, Wiederverkäufer bekommen eine Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer und können sich diese wie gewohnt als Vorsteuer erstatten lassen.
  • Die installierte Nennleistung der PV-Anlage ist oder wird kleiner als 30 kWp laut MaStR sein.

Welche Produkte sind betroffen?

Im Wesentlichen reduziert sich der Wortlaut im Umsatzsteuergesetz auf folgendes:

‚‚die Lieferungen von Solarmodulen […], einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern […].‘‘ (UStG 2022)

Als wesentliche Komponenten zählt die Finanzverwaltung:

  • Wechselrichter
  • Dachhalterung
  • Energiemanagement-System
  • Solarkabel
  • Wieland-Steckdose (Einspeisesteckdose)
  • Funk-Rundsteuerungsempfänger
  • Backup-Box und
  • der Notstromversorgung dienende Einrichtungen

Weitere Informationen

Information des Bundesfinanzministeriums

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Der Anlagenstandort ist auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.

Fragen und Antworten:

Ab wann gilt die Regelung
Der Nullsteuersatz gilt ab dem 1. Januar 2023. Wird die Photovoltaikanlage nur gekauft, ohne dass der Verkäufer die Photovoltaikanlage auch zu installieren hat, kommt es darauf an, wann die Photovoltaikanlage vollständig geliefert ist. Hat der Verkäufer hingegen auch die Photovoltaikanlage zu installieren, ist entscheidend, wann die Anlage vollständig installiert ist.

Gilt die Regelung auch für Bestandsanlagen?
Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich. 

Werden mit der Senkung der Umsatzsteuer automatisch Photovoltaikanlagen billiger?
Die Händler und Handwerker sollen die niedrigere Umsatzsteuer grundsätzlich an die Kundinnen und Kunden weitergeben, so dass Photovoltaikanlagen billiger werden. Die Unternehmen sind hierzu jedoch nicht verpflichtet.

Was ist, wenn ich meine bestehende Anlage erweitere?
Erfolgt die Erweiterung nach dem 1. Januar 2023, fällt beim Kauf der Komponenten einschließlich der Installation keine Umsatzsteuer an.

Ist weiterhin eine Anmeldung des PV-Anlagenbetreibers beim Finanzamt erforderlich?
Mit der Einspeisung von Strom ist der PV-Anlagenbetreiber Unternehmer im Sinne des UStG. Als solcher hat er sich – wie alle anderen Unternehmer auch – beim Finanzamt steuerlich anzumelden.

Kann ich mir beim Kauf einer Photovoltaikanlage weiterhin die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen?
Durch die Einführung des Nullsteuersatzes wird ab dem 1. Januar 2023 in Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen (Steuersatz 0 Prozent). Dementsprechend ist es zukünftig nicht mehr möglich beziehungsweise erforderlich, sich Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen (Vorsteuer). Somit muss zur Vermeidung von etwaigen finanziellen Nachteilen nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) verzichtet werden.

Für Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert werden, ist der Vorsteuerabzug weiterhin möglich.

Fällt bei der Anschaffung von Balkonkraftwerken Umsatzsteuer an?
Nach der geplanten Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst.

Fällt auf die Reparatur von Photovoltaikanlagen zukünftig Umsatzsteuer an?
Begünstigt ist auch der Austausch und die Installation defekter Komponenten einer Photovoltaikanlage. Reine Reparaturen ohne die gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen sind hingegen nicht begünstigt.

Was ist mit Garantieverträgen oder Wartungsverträgen?
Für Garantie- und Wartungsverträge gelten weiterhin 19 Prozent Umsatzsteuer.

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