Neue FÖRDERUNG BEG EM ab 01.01.2024
Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) ab 01.01.2024
Anlagen zur Wärmeerzeugung im Gebäudebestand (Heizungstechnik)
Antragstellung
Eine der wichtigsten Neuerungen zum Förderantrag ist, dass Förderungen im BEG nun nicht mehr beim BAFA (Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle), sondern bei der KFW beantragt wird. Die Zuschussförderung wird nur befristet zugesagt. Die Dauer der Befristung beträgt 36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids beziehungsweise der Zuschusszusage (Bewilligungszeitraum).
Die neue Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 starten. Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.
Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem 29.12.2023 und dem 31. August 2024 kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Der Vorhabenbeginn vor Bewilligung beziehungsweise Förderzusage des Antrags ist zulässig, erfolgt aber auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
>>>Hier können die BEG EM Förderung beantragen<<<
Förderfähige Kosten
Der Zuschuss wird als Fördersatz auf die förderfähigen Kosten der Maßnahme anberechnet.
Höchstgrenzen bei Wohngebäuden (WG)
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt:
- 30.000 € für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit
Betrifft die geförderte Maßnahme nicht alle Wohneinheiten des Gebäudes (beispielsweise Etagenheizung), so ist der anteilige Höchstbetrag einzuhalten, der sich auf die zu fördernden Wohneinheiten bezieht. Dabei verteilt sich der Höchstbetrag des Gebäudes auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen.
Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden (NWG)
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt 30.000 € für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche. Für Gebäude größer 150 m² Nettogrundfläche gilt folgende gestaffelte Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:
- bis einschließlich 400 m² Nettogrundfläche 200 € pro m² Nettogrundfläche
- für größer als 400 bis einschließlich 1.000 m² Nettogrundfläche zusätzlich 120 € pro m² Nettogrundfläche
- ab größer als 1.001 m² Nettogrundfläche zusätzlich 80 € pro m² Nettogrundfläche
Fördermöglichkeiten
Förderungen Sanierung Wohngebäude 2024 (Stand Januar 2024)
Maßnahme | BAFA | KfW | Finanzamt |
Heizungstechnik Wärmepumpe Biomasseheizung Solarthermie Brennstoffzellenheizung Wasserstofffähige Heizung Wärmenetze-Anschluss | _ | BEG EM Basisförderung 30% Zuschuss + 20% Geschwindigkeitsbonus¹ + 30% Einkommensbonus² + 5% Effizienzbonus (Wärmepumpe)³ + pauschaler Zuschlag von 2.500€ (Biomasse) max. Invest 30T€ 1. WE, je 15T€ ab 2., je 8T€ ab 7. max. 70% Zuschuss inkl. Boni + Ergänzungskredit max. 120T€ pro WE | § 35c EStG 20 % Steuerbonus |
Heizungstechnik Gebäudenetz Errichtung / Erweiterung / Anschluss | BEG EM Basisförderung 30% Zuschuss + 20% Geschwindigkeitsbonus¹ + 30% Einkommensbonus² max. Invest 30T€ 1. WE, je 15T€ ab 2., je 8t€ ab 7. max. 70% Zuschuss inkl. Boni | BEG EM + Ergänzungskredit max. 120T€ WE | § 35c EStG 20% Steuerbonus |
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung | BEG EM Basisförderung 15% Zuschuss max. Invest 30T€ pro WE + Jahr Mit Sanierungsfahrplan: + 5% iSFB-Bonus, max. Invest 60T€ pro WE + Jahr | BEG EM + Ergänzungskredit max. 120T€ pro WE | § 35c EStG 20% Steuerbonus |
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung | BEG EM 50 % Zuschuss | - | § 35c EStG 20% Steuerbonus |
Gebäudehülle Dämmung Dach, Fassade, Keller Fenster / Haustür / Sonnenschutz | BEG EM Basisförderung 15% Zuschuss max. Invest 30T€ pro WE + Jahr Mit Sanierungsfahrplan: + 5% iSFB-Bonus, max. Invest 60T€ pro WE + Jahr | BEG EM + Ergänzunskredit max. 120T€ pro WE | § 35c EStG 20% Steuerbonus |
Anlagentechnik Lüftung / Smart Home | BEG EM Basisförderung 15% Zuschuss max. Invest 30T€ pro WE + Jahr Mit Sanierungsfahrplan: + 5% iSFB-Bonus, max. Invest 60T€ pro WE + Jahr | BEG EM + Ergänzungskredit max. 120T€ pro WE | § 35c EStG 20% Steuerbonus |
Komplettsanierung zum Effizienzhaus | - | BEG WG 261 Förderkredit, 5 bis 25% Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Standard + 10% Bonus für Worst Performing Buildings + 15% Bonus bei serieller Sanierung | § 35c EStG 20% Steuerbonus |
Fachplanung und Baugebleitung | BEG EM 50% Zuschuss | BEG WG 261 / BEG EM 50% (Tilgungs-)Zuschuss | § 35c EStG 50% Steuerbonus |
Energieberatung (Sanierungsfahrplan) | EBW 80% Zuschuss Verläufiger Antrags- und Zusagestopp | - | - |
Anlagen zur Stromerzeugung Photovoltaik / Wasser / Wind | - | Erneuerbare Energien Standard 270 Zinsgünstiger Kredit | - |
Altersgerechter Umbau Barriereabbau / Einbruchschutz | - | Altersgerecht Umbauten 159 Zinsgünstiger Kredit | - |
Hinweis: Zusätzlich stehen in einigen Bundesländern und Kommunen Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für Sanierung oder Erneuerbare Energien zur Verfügung.
Hinweis:
Die hier aufgeführten Angaben wurden mit höchster Gewissenhaftigkeit zusammengetragen, dienen jedoch lediglich zur Information, sind ohne Gewähr und haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit, da sich fortlaufend - auch kurzfristig - Änderungen durch den Gesetzgeber ergeben können.
Weitere Details und Anforderungen zur Förderung finden Sie hier:
- Amtliche Veroeffentlichung im Bundesanzeiger
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/Heizung
1: Geschwindigkeitsbonus: 20% bei Austausch Gaszentral-, Biomasse- (> 20J.) / Gasetagen-, Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-Heizung
(nur selbstnutzende Eigentümer), bei neuer Biomasseheizung Pflicht zur Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe
2. Einkommensbonus: 30% bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40T€ (nur selbstnutzende Eigentümer)
3. Effizienzsbonus: 5% bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder Einsatz natürlicher Kältemittel
4. Emissionsminderungszuschlag: Pauschal 2.500€ bei Staubemission von max. 2,5 mg/m³
5. Ergänzungskredit: Bei Haushaltseinkommen bis 90T€ Zinsvorteil bis zu 2,5% (nur selbstnutzende Eigentümer)
6. Steuerbonus: Max. 40T€ Steuervorteil, verteilt auf 3 Jahre, nicht kombinierbar mit BAFA+KFW (nur selbstnutzende Eigentümer)