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Rockwool 800 WLG 0,035 Rohrisolierung Rohr alukaschiert Rohrschale Steinwolle

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Rockwool 800 Steinwoll-Rohrschalen-Isolierung Alukaschiert - 100 % nach GEG... mehr

Rockwool 800 Steinwoll-Rohrschalen-Isolierung

Alukaschiert - 100 % nach GEG

Einsatzbereich: Zur Wärmedämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren, Trinkwasserrohrleitungen und Solarleitungen

Die Rockwool 800 Rohrschale ist aus konzentrischen gewickelter Steinwolle hergestellt. Diese ist mit einer gitternetzverstärkten, reißfesten Aluminium-Sandwich-Folie mit selbstklebender Überlappung kaschiert, einseitig aufgeschlitzt und zur leichteren Montage auf der Innenwandung eingesägt.

Produktvorteile:

  • Verwendung als Wärmedämmung von Rohrleitungen in haustechnischen Anlagen wie Heizungs- und Warmwasserrohren nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), Trinkwasseranlagen und Solarleitungen
  • Bestandteil der Conlit Rohrabschottung als weiterführende Dämmung vor und hinter der Bauteildurchführung bei nichtbrennbaren Rohrleitungen
  • Nichtbrennbar, Euroklasse A2L-s1, d0 nach DIN EN 13501-1
  • Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/mk nach GEG
  • Temperaturbereich: 250°C wollseitig, max. 80°C auf der Kaschierung (Alu)
  • Sehr wärmedämmend
  • Schallabsorbierend
  • Diffusionshemmend / wasserabweisend
  • Sehr Formstabil und druckfest
  • Hergestellt in AS Qualität
  • Einfache Montage durch doppelseitiges Klebeband zum verschließen der Rohrschale

Hinweise:

Erläuterung zu den Abmessungen, z.B. 15 / 20 mm, für 15 mm ist der Rohrdurchmesser gemeint, 20 mm Dämmstärke.

Technische Daten:

  Zeichen Beschreibung/Werte Norm/Vorschrift
Brandverhalten  A2L-s1, d0  nichtbrennbar  DIN EN 13501-1
Schmelzpunkt    > 1000°C  DIN 4102-17
Glimmverhalten    keine Neigung zu Schwelen  DIN EN 16733
Obere Anwendungstemperatur  

 Steinwollseite 250°C

Aluminiumseite bis 80°C

 
Wärmeleitfähigkeit    siehe DoP  
Spezifische Wärmekapazität  CP  0,84 kj/(kgK)  
Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke  SD  > 200 m  DIN EN 13469
Strömungswiderstand    > 60 kPa*s/m²  DIN EN 29053
AS-Qualität  

 Anwendung in Verbindung

m. austentischen Stählen

 DIN EN 13468

AGI Q 132

Silikonfrei  

 frei von lackbenetzungsstörenden

Substanzen

 gemäß VW-Test 3.10.7
Hydrophobierung    Wasseraufnahme < 1 kg/m²  DIN EN 13472
Bezeichnungsschlüssel    MW-EN14303-3-T9(T8ifDo<150)-ST(+)250-WS1-MV2-CL10  DIN EN 14303

Technische Änderung, Irrtürmer vorbehalten!

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WARNUNG: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen / Schornsteinmeister/ Elektrofachbetrieb) vorzunehmen!

- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!

- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.

Bei offenen Fragen rund um Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie bitte unser Fachberater Team: Kontaktformular

Bitte beachten:

Nach der Klimaschutzverordnung 303/2008, müssen Split-Klimaanlagen von einem zertifizierten Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen werden. 

Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.

Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
Bitte beachten Sie, dass sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.

Die ÖKODESIGN-RICHTLINIE (ErPD)

Klimaschutzziele

Die Ökodesign-Richtlinie (Energy-relatedt-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen mit Energierelevanz. Bis zum Jahr 2020 sind die EU die sogenannten 20-20-20 Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeitenten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 % gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 % und ein Anteil erneuerbarer Energie von 20 % angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlini (2009/125/EG) herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.

Saisonale Effizienz

Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet. Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein "S" für "saisonal" (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!

Nach dem Gesetz gilt laut EU-Verordnung

Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten / Wärmepumpenanlagen darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!" Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.

Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung/Verpackungsgesetz VerpackG dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung wie etwa dem Grünen Punkt der Duales System Deutschland AG oder dem RESY-Symbol tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

  • 1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • 2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • 3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • 4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • 5. Mehrwegverpackungen.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:

Telefon: 04606 / 21299 80
Fax: 04606 / 21299 81
Email: info@feuer-anker.de

Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenlos an uns zu schicken (FeuerAnker® GmbH, Westerfeld 20, 24997 Wanderup). Die Verpackungen werden von uns gemäß der Bestimmungen der Verpackungsordnung entsorgt.

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