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Regelgruppe VA 130/6 UPM3 für Fußbodenheizung
Die Regelgruppe für Flächenheizungen dient zur Vorschaltung vor Anschlussverteiler bei hohen Systemtemperaturen. Abhängig vom Wärmebedarf kann die Regelgruppe ca. 120 m² Fußbodenheizungsfläche versorgen. An die Regelgruppe können alle e-class VA Verteiler angeschlossen werden. Die FBR-Regelgruppe zur Vorlauftemperaturregelung ermöglicht es in bestehenden Heizungsanlagen problemlos Fußbodenheizungen anzuschließen. Ein Stellventil im Primärvorlauf regelt die gewünschte Vorlauftemperatur für die Fußbodenheizung. Zu hohe Vorlauftemperaturen > 60°C werden durch den Temperaturbegrenzer verhindert. Die elektronisch geregelte Pumpe passt den erforderlichen Volumenstrom dem aktuellen Wärmebedarf an. Der Einsatz der Regelgruppe ist in Verbindung mit e-class Verteilern in strawa Unterputz-Verteilerschränken Typ 69 und C69 möglich. Am Primäranschluss können Anschlussgarnituren mit oder ohne Wärmezählung verbaut werden.
• Festwertregelung für ca. 120 m² Fußbodenheizung
• Passend für alle strawa e-class Verteiler
• Pumpe Grundfos UPM3 AUTO L 15-50
Technische Daten:
• Einstellbereich: 20-50°C
• Übertemperaturschutz: 55°C
• Primäranschluss horizontal: DN 25 (1") ÜWM flachdichtend
• Sekundäranschluss horizontal: DN 25 (1") AG flachdichtend
• Betriebsdruck max.: 6 bar
• Betriebstemperatur primär max.: 110°C
• Betriebstemperatur sekundär max.: 50°C
• Volumenstrom max.: 2,14 m³/h
• Differenzdruck primär max.: 200 mbar
• Abmessungen (BxHxT): 278 x 336 x 136 mm
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Herstellergarantien
Hier finden Sie eine Übersicht diverser Herstellergarantien zu einigen Produkten aus unserem Shop.
Zu den Herstellergarantien- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.
Bei offenen Fragen rund um Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie bitte unser Fachberater Team: Kontaktformular
Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
Bitte beachten Sie, dass sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.
- 1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- 2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- 3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- 4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- 5. Mehrwegverpackungen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:
Telefon: 04606 / 21299 80
Fax: 04606 / 21299 81
Email: info@feuer-anker.de
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenlos an uns zu schicken (FeuerAnker® GmbH, Westerfeld 20, 24997 Wanderup). Die Verpackungen werden von uns gemäß der Bestimmungen der Verpackungsordnung entsorgt.