BAFA Förderung
Welche Möglichkeiten bietet die neue BAFA Förderung?
Das Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist ausgelaufen. Abgelöst wurde es durch die seit dem 02. 01. 2021 geltende Bundesförderung für effiziente Gebäude, die BEG.
Was bedeutet das für Hauseigentümer oder angehende Bauherren? Wer profitiert von den Förderungen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Zuschuss zu erhalten?
Die Heizung gehört zu den wichtigsten Faktoren, wenn es um eine ausgeglichene Energieeffizienz beim Haus geht. Damit trägt man nicht nur zum Umweltschutz bei, sondern trägt auch zum Werterhalt bei und spart jedes Jahr bares Geld. Was wird jetzt wie gefördert und welche Vorteile ergeben sich aus dem neuen BEG?
Heizen mit erneuerbaren Energien als Förderschwerpunkt
Das Heizen mit erneuerbaren Energien steht seit Langem auf der Agenda der Bundesrepublik. Es ist ein wesentlicher Teil der Energiewende. Deren Ziel ist es, dass Deutschland zu überwiegenden Teilen Energie aus Geothermie, nachwachsenden Rohstoffen, Sonnenenergie und Wind- und Wasserkraft gewinnt. Bis 2050 soll das Ziel erreicht werden. Einen wesentlichen Anteil daran hat das Heizen mit regenerativen Substanzen.
Dazu hat die Bundesrepublik verschiedene Förderprogramme aufgelegt und so unter anderem die Gewinnung von Solarstrom oder das Heizen mit Geothermie in Privathaushalten gefördert.
Im Gebäudebereich liegen die größten Möglichkeiten für Einsparungen. Etwa 40 Prozent der Endenergie werden hier bisher vor allem für Heizung und Warmwassergewinnung verbraucht.
Chancen für Neubau und Sanierung
Ziel ist es, bei Neubau und Bestandsimmobilien die Energieeffizienz deutlich zu verbessern. Technische Innovationen bieten vielseitige Möglichkeiten, um ein Haus umweltfreundlich, sparsam und gleichzeitig komfortabel zu beheizen.
Sanierung, Umrüstung und Neubau müssen von Eigentümern und Bauherren nicht alleine getragen werden. Seit 2011 werden regelmäßig Programme aufgelegt, die Investitionen in das eigene Heim, Gewerbe- und Bürogebäude sowie in zu vermietende Objekte mit Zuschüssen und Krediten fördern. Die jetzt in Kraft getretene Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gehört dazu und bietet deutliche Verbesserungen.
Vom Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ zum BEG EM
Die Beantragung eines Zuschusses über das Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ ist seit dem 31. Dezember 2020 nicht mehr möglich. Was bedeutet das? Wird die Umstellung der Heizung bei Sanierungen oder die Wahl eines energieeffizienten, umweltfreundlichen Heizungssystems nicht mehr unterstützt?
Ganz im Gegenteil: Es gibt ein neues Förderprogramm, das vieles vereinfacht und verbessert.
Gerade private Haushalte können sich freuen. Beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) kann ein Zuschuss über das BEG (die Bundesförderung für effiziente Gebäude) beantragt werden. Damit lichtet sich der Förderdschungel etwas, wird transparenter und effizienter.
Was ändert sich?
Statt mehrerer Einzelbeantragungen ist nur noch ein Antrag zu stellen. Dabei werden die bisherigen Fördermöglichkeiten in drei großen Bereichen zusammengefasst:
- 1. Die Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) umfasst Sanierungsvorhaben von Bestandsimmobilien. Schon Arbeiten an Gebäuden mit einem Alter von fünf Jahren können gefördert werden. Dazu zählen
Dämmung der Gebäudehülle (auch Ersatz von Fenstern und Türen)
Einbau einer Lüftungsanlage
Heizungstausch und -optimierung - 2. Mit der BEG-Förderung für Wohngebäude (BEG WG) soll ein Effizienzhausstandard bei Neu- und Altbauten erreicht werden. Gefördert werden alle Arbeiten inklusive Dämmung und Optimierung der Heizung.
- 3. Die Bundesförderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG) gilt für Nichtwohngebäude und entspricht im Umfang der BEG WG.
Übernommen wird die Finanzierung wie bisher vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Verstärkt gefördert werden besonders ambitionierte Projekte in Neubau und Sanierung über das EE- und das NH-Paket. Dabei müssen 55 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien wie Solarthermen, Geothermie (Wärmepumpe) oder der Verfeuerung von Biomasse stammen. Die Höchstsumme der förderfähigen Kosten hat sich dabei von 120.000 auf 150.000 Euro erhöht. Einzelmaßnahmen werden ab 2000 Euro Eigeninvestition gefördert. Außerdem gibt es einen Zuschuss zur Energie- und Bauberatung, der bereits für die Antragstellung genutzt werden kann.
Förderschwerpunkte für die Heizung im Überblick
Einbau und Optimierung der Heizungsanlage werden als Einzelmaßnahme (EM) gefördert.
Dazu gehören weiterhin:
- der Austausch von Ölheizungen gegen eine umweltfreundliche und energieeffiziente Anlage wird mit einem zusätzlichen Bonus von 10 Prozent gefördert.
- Biomasseanlagen (wie Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und –hackschnitzeln oder Pelletöfen mit Wassertasche)
- effiziente Wärmepumpenanlagen (Luft- oder Erdwärmepumpen)
- Hybridheizungen (wie Pelletheizung mit Solarthermie)
- „Renewable Ready" Gas-Brennwertheizungen (Erweiterung eines Gas-Brennwertkessels um einen umweltfreundlichen Wärmeerzeuger)
- Solarthermieanlagen.
Die Förderung liegt zwischen 20 bis 45 Prozent. Hinzu kommt die verstärkte Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung wie beim Efficiency Smart Home.
Wer kann einen Antrag stellen?
Eine Förderung über das BEG beantragen können
- Einzelpersonen
- gemeinnützige Organisationen
- kommunale Träger
- Unternehmen und Freiberufler
- Wohnungsbaugenossenschaften
- Wohnungseigentümergemeinschaften.
Es können sowohl Kredite als auch Zuschüsse beantragt werden.
Kredite müssen zurückgezahlt werden und eignen sich, wenn das Eigenkapital knapp ist. Hier gibt es einen Zuschuss zur Tilgungsrate.
Zuschüsse sind sinnvoll, wenn selbst gezahlt wird. Einen Teil der Investition bekommt man dann als Zuschuss wieder. Die Leistungen müssen von ausgewiesenen Fachhandwerkern durchgeführt und entsprechend belegt werden.
Um einen Antrag zu stellen, ist es ratsam einen Experten hinzuzuziehen. Bau- und Beratungstätigkeiten werden zusätzlich bezuschusst. Einen Energieexperten findet man über die „Energieeffizienz-Expertenliste“ beim BAFA.
Unterlagen, Formulare und Fristen
Anträge auf Zuschüsse für die BEG Einzelmaßnahmen können seit dem 2. Januar 2021 gestellt werden. Das ist online beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) möglich.
Ab dem 1. Juli 2021 kann man eine Kreditförderung für BEG Einzelmaßnahmen sowie einen Kredit oder Zuschuss für Neubauten und Vollsanierungen direkt bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen. Damit man einen Zuschuss erhält, müssen mindestens 2000 Euro selbst aufgebracht werden.
Wichtig ist, dass der Antrag unbedingt vor Beauftragung von Leistungs- oder Lieferverträgen erfolgen muss. Qualifizierte Planungsleistungen und Angebote sollten zur Antragstellung erbracht werden, Aufträge an Handwerksunternehmen dürfen noch nicht erteilt sein.
Neu ist, dass ein Antrag ausreicht, um alle Förderangebote zu nutzen. Dazu wendet man sich entweder an das BAFA oder ab 1. Juli 2021 an die KfW.
Die Förderung ist an Fristen gebunden. Es werden grundsätzlich 24 Monate zur Umsetzung gewährt. Kommt es in der Zeit schuldlos zu Verzögerungen, kann ein Antrag auf Verlängerung der Bewilligungszeit gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum lässt sich dann noch einmal auf maximal 24 Monate erweitern.
Die erfolgte Umsetzung muss spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums mit Belegen nachgewiesen werden.
Als Hauseigentümer oder Bauherr kann man die Beantragung selbst übernehmen. Sinnvoll ist es jedoch, sie gemeinsam mit dem Architekten, dem Bauingenieur oder dem Energieberater durchzuführen. Zum einen werden technische Projektbeschreibungen (TBP) zur Antragstellung gebraucht, zum anderen ist der Aufwand für Laien erheblich. Da die Beratungsleistung gefördert wird, sollte das Angebot eines ausgewiesenen Experten genutzt werden. Es gibt bei Fragen immer auch die Möglichkeit, Ansprechpartner bei der KfW oder beim BAFA zu finden.
Die Vorteile der BEG für Eigentümer und Bauherren
Der Zusammenschluss der Förderprogramme im BEG rentiert sich auch, wenn nur die Heizung optimiert werden soll:
1. Es wird nur ein Antrag benötigt.
2. Beratungsleistungen im Bereich Energieeffizienz und Nachhaltigkeit werden bezuschusst.
3. Der Antrag kann online gestellt werden. (Die Bearbeitung soll voraussichtlich vier
Wochen betragen.)
4. Die Förderung ist als Zuschuss Kredit möglich (Das erweitert den individuellen
finanziellen Spielraum.)
5. Die Fördersummen sind teilweise gestiegen.
Hinzu kommen Wertsteigerung und -erhalt des eigenen Hauses, ein angenehmes Wohnklima, die Senkung der Nebenkosten und das gute Gefühl, selbst etwas für den Umweltschutz zu tun.