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Das Heizungsgesetz 2026: Was Eigentümer jetzt wissen müssen – Neue Entwicklungen

Das Heizungsgesetz 2026: Was Eigentümer jetzt wissen müssen – Neue Entwicklungen

Das sogenannte „Heizungsgesetz“, ursprünglich als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt, steht erneut vor umfassenden Änderungen. Nach intensiven Debatten haben sich Union und SPD auf Eckpunkte für eine Reform geeinigt, die voraussichtlich am 1. Juli 2026 in Kraft treten wird. Diese Neuausrichtung hat weitreichende Folgen für Hausbesitzer, Bauherren und Sanierer. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Entwicklungen, die geplanten Änderungen und was diese für Sie bedeuten.

Die Kehrtwende: Abschaffung der 65-Prozent-Regel

Die von der vorherigen Ampel-Koalition eingeführte Regelung, wonach jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, wird voraussichtlich komplett abgeschafft . Dies war ein zentraler Streitpunkt und führte zu großer Verunsicherung. Unionsfraktionschef Jens Spahn betonte, dass künftig wieder „alle Heizungsarten möglich“ seien. Das bedeutet, dass der Einbau von Öl- und Gasheizungen nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen ist .
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Keine 65-Prozent-Regel mehr: Die Pflicht, neue Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt.
Technologieoffenheit: Alle Heizungsarten, einschließlich reiner Öl- und Gasheizungen, sind wieder erlaubt.
Keine Austauschpflicht: Es wird keine verpflichtenden Regelungen mehr geben, die den Austausch funktionierender Heizungssysteme vorschreiben .

Die Grüngas- und Grünölquote: Neue Verantwortung für Versorger

Anstelle der direkten Vorgaben für Heizungssysteme soll die Verantwortung für den Klimaschutz auf die Energieversorger verlagert werden. Geplant ist die Einführung einer Grüngas- und Grünölquote. Dies bedeutet, dass Gas- und Ölheizungen künftig mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden müssen. Dazu zählen Biomethan, Bioerdgas, Wasserstoff oder naturbasierte bzw. synthetische Öle .
Geplante Quoten und Fristen:
Bis 2029 soll die Grüngasquote bei zehn Prozent liegen.
Bis 2040 soll dieser Anteil in weiteren Schritten deutlich ansteigen .
Der Vorteil für Verbraucher: Für den klimafreundlichen Brennstoffanteil soll der CO2-Preis entfallen. Allerdings warnen Branchenvertreter und Wirtschaftsexperten vor potenziell deutlich steigenden Heizkosten, da klimafreundliche Kraftstoffe teurer sind und es an ausreichendem Angebot mangelt. Dies könnte insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen und Mieter belasten .

Förderung und kommunale Wärmeplanung

Die Förderung für klimafreundliche Heizungsanlagen, wie beispielsweise Wärmepumpen, soll bis mindestens 2029 bestehen bleiben. Wer also weiterhin auf erneuerbare Energien setzen möchte, kann weiterhin mit staatlicher Unterstützung rechnen .
Die kommunale Wärmeplanung bleibt teilweise erhalten. Das Gesetz hierfür gilt seit Anfang 2024 und sieht vor, dass Großstädte (ab 100.000 Einwohnern) bis Mitte 2026 und kleinere Städte/Gemeinden bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung vorlegen müssen. Diese Planungen sollen nun jedoch vereinfacht werden, mit weniger detaillierten Datenerhebungen für die Kommunen. Hausbesitzer sollen weiterhin die Freiheit haben, sich für einen Anschluss an ein Wärmenetz, eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Heizung zu entscheiden .

Zeitplan und Ausblick

Die Eckpunkte für die Reform wurden am 24. Februar 2026 vorgelegt. Ein Gesetzentwurf soll bis Ostern (Anfang April 2026) verabschiedet werden, mit dem Ziel, dass das neue Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft tritt .
Kritiker, darunter Umweltverbände und Teile der Klimaunion, sehen in der Reform einen „deutlichen Rückschritt für den Klimaschutz“ und ein „riesiges Geschenk“ an die Öl- und Gasindustrie. Sie befürchten, dass die Klimaziele im Gebäudesektor mit den neuen Regelungen nicht erreicht werden können und warnen vor verfassungsrechtlichen Bedenken aufgrund des Verschlechterungsverbots im Klimaschutzgesetz .

Fazit: Freiheit mit neuen Kostenrisiken

Die geplante Reform des Heizungsgesetzes bietet Hausbesitzern mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heizungsanlage und schafft die umstrittene 65-Prozent-Regel ab. Gleichzeitig verlagert sie die Verantwortung für den Klimaschutz auf die Energieversorger und birgt das Risiko deutlich steigender Heizkosten für die Verbraucher. Eine frühzeitige Information und Abwägung der individuellen Situation bleibt für Eigentümer entscheidend, um die besten Entscheidungen für die Zukunft ihres Heizsystems zu treffen.
 

 

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