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ATMOS Pneumatisches Ansaugsystem BASIC ONE für PX15/PX20 inkl. Adapterrahmen rot

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  • 02.06.10
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Atmos Pneumatische Sauganlage BasicOne SPX - inkl. Adapterrahmen, geeignet für Kessel-Serie... mehr
Atmos Pneumatische Sauganlage BasicOne SPX - inkl. Adapterrahmen, geeignet für Kessel-Serie PX15/PX20, Farbe: rot
 
Entdecken Sie die effiziente und komfortable Pelletsversorgung mit der ATMOS Pneumatischen Sauganlage!

Flexibilität und Effizienz

Die pneumatische Ansaugung ermöglicht es, Pellets aus bis zu 15 Metern Entfernung aus dem Hauptlagerraum oder Textilsilo zur ATMOS Ansaugstation zu transportieren. Von dort aus werden sie mit einer Dosierförderschnecke dem Pelletbrenner zugeführt. Diese Lösung ist ideal, wenn sich das Hauptpelletlager nicht in einem Nebenraum befindet, aus dem die Pellets per Schnecke gefördert werden können.

Intelligente Bedarfssteuerung 

Das ATMOS BasicOne Ansaugsystem arbeitet bedarfsabhängig und startet die pneumatische Ansaugung nur, wenn der Pelletstand in der Station unter ein bestimmtes Niveau sinkt. Dadurch werden unnötige Ansaugvorgänge minimiert und der Geräuschpegel, der mit einem Staubsauger vergleichbar ist, auf ein Minimum reduziert.

Modelle und Ausführungen

  • APS 250 und APS 500: Diese Anlagen umfassen einen Ausgleichsbehälter mit einem Volumen von 250 bzw. 500 Litern. Sie bestehen aus einem speziellen Abscheidebehälter mit eingebautem Sauglüfter und einem rotierenden Füllstandsensor. Diese Modelle sind für Kessel mit einer Leistung von 5 bis 80 kW geeignet. Das Modell APS 500 ist außerdem für die Versorgung von zwei Kesseln vorgesehen und bietet eine Lösung für größere Anlagen. Erhältlich in Rot und Blau.
  • APS 250 S und APS 250 SPK3: Diese Sets werden ohne Behälter geliefert und bestehen aus einem Zwischenstück (Rahmen). Das Modell APS 250 SPK 3 besitzt seinen Rahmen zur Befestigung von den Pelletsbehältern AZPD 400 / AZPU 400. Beide erhältlich in Rot und Blau.

  • APS 150 SPX, APS 250 SPX, und APS 250 SPX2: Diese Sets sind speziell für die Kessel PXxx entwickelt und werden ebenfalls ohne Behälter geliefert. Sie bestehen aus einem Zwischenstück (Rahmen) für die Befestigung der Kessel PX10 (APS 150 SPX), PX15, PX20 (APS 250 SPX) und PX25 (APS 250 SPX2). Diese Modelle sind in Rot/Dunkelgrau erhältlich.

Zubehör und Anpassungsmöglichkeiten

  • Antistatische Schläuche: Mit einem Durchmesser von 50 mm - je 1 m, Länge von 12,5 m und 25 m.

  • Pneumatische Sonden:  Für die Mehrpunkt-Ansaugung der Pellets aus einem Behälter mit flachem oder schrägem Boden.

  • Verteiler der pneumatischen Beförderung: Erhältlich mit 2 oder 3 Kreisen, zur Änderung des Saugpunkts im Behälter. Diese können bei einer größeren Anzahl von Sonden nebeneinander angeordnet werden.

  • Holzpellets-Maulwurfsystem: Für die Entnahme aus größeren Behältern oder Lagerräumen in den Heizraum.

Kompatibilität und Erweiterungsmöglichkeiten

Die pneumatischen Förderungsanlagen von ATMOS sind mit allen ATMOS Pelletkesseln kompatibel und bieten flexible Lösungen für verschiedene Heizsysteme. Speziell für die förderfähigen blaugrauen GSP Kombikessel sind die Systeme auch in Blau erhältlich.

Fazit: Mit der ATMOS Pneumatischen Sauganlage sichern Sie sich eine innovative und zuverlässige Lösung für die Brennstoffversorgung Ihres Pelletbrenners. Profitieren Sie von der intelligenten Bedarfssteuerung, der hohen Flexibilität und der einfachen Installation unserer Systeme.

 
Technische Daten:
 
Maximale Förderlänge 15 m
Maximale Förderhöhe 6 m
Geeignet für Kessel PX15 und PX20
Spannung 230 V / 50 Hz
Stromverbrauch bei Betrieb 1.590 W
Stromverbrauch bei Start 1.900 W
Stromverbrauch im Stand-by Betrieb 9,2 W
Vorgeschriebene Sicherung mit Kessel  10 A (Typ F 10 A / 6,3 x 32mm )
Lautstärke 69 dB
Gewicht 25 kg
Antistatische Schläuche 50 / 50 mm

  

Lieferumfang:
  • 1 x ATMOS Pneumatische Sauganlage BASIC ONE PX, rot
  • 1 x Adapterrahmen zur Montage auf PX15/PX20-Pelletkessel
  • 1 x Transportrahmen 
  • 1 x Wartungs - und Bedienungsanleitung
 

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WARNUNG: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen / Schornsteinmeister/ Elektrofachbetrieb) vorzunehmen!

- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!

- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.

Bei offenen Fragen rund um Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie bitte unser Fachberater Team: Kontaktformular

Bitte beachten:

Nach der Klimaschutzverordnung 303/2008, müssen Split-Klimaanlagen von einem zertifizierten Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen werden. 

Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.

Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
Bitte beachten Sie, dass sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.

Die ÖKODESIGN-RICHTLINIE (ErPD)

Klimaschutzziele

Die Ökodesign-Richtlinie (Energy-relatedt-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen mit Energierelevanz. Bis zum Jahr 2020 sind die EU die sogenannten 20-20-20 Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeitenten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 % gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 % und ein Anteil erneuerbarer Energie von 20 % angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlini (2009/125/EG) herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.

Saisonale Effizienz

Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet. Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein "S" für "saisonal" (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!

Nach dem Gesetz gilt laut EU-Verordnung

Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten / Wärmepumpenanlagen darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!" Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.

Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung/Verpackungsgesetz VerpackG dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung wie etwa dem Grünen Punkt der Duales System Deutschland AG oder dem RESY-Symbol tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

  • 1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • 2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • 3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • 4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • 5. Mehrwegverpackungen.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:

Telefon: 04606 / 21299 80
Fax: 04606 / 21299 81
Email: info@feuer-anker.de

Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenlos an uns zu schicken (FeuerAnker® GmbH, Westerfeld 20, 24997 Wanderup). Die Verpackungen werden von uns gemäß der Bestimmungen der Verpackungsordnung entsorgt.

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