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Solarbayer Pelletkessel PLT-18 AC Compact 18 kW Pelletheizung Warmwasserboiler

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Solarbayer Pelletkessel PLT-18 AC Compact 18 kW Die Solarbayer Pelletkessel-Serie PLT AC... mehr

Solarbayer Pelletkessel PLT-18 AC Compact 18 kW

Die Solarbayer Pelletkessel-Serie PLT AC Compact überzeugt mit ihrer innovativen Technik und dem zeitlosem Design. Die moderne Unterdruckregelung (Air-Control-System=AC) in der Brennkammer sorgt für eine saubere und emissionsarme Verbrennung. Hierbei misst der Drucksensor den erzeugten Unterdruck an der Luftzuführung des Brenners und steuert somit effizient das Saugzuggebläse. Ein integriertes Wifi-Modul ermöglicht die Verbindung des Kessels zur PLT-Connect-Plattform und hiermit eine mobile und komfortable Steuerung über die PLT-Connect App. 

Der Kessel ist erhältlich in den Leistungsklassen 18 und 25 kW. Die Compact-Serie besitzt zusätzlich einen eingebauten Warmwasserboiler mit 90 Liter. Aufgrund hiervon kann der Kessel modulierend betrieben werden. Durch den integrierten Trägheitspufferspeicher ist kein seperater Pufferspeicher zum Betrieb notwendig. 

Weshalb mit Holzpellets heizen ?

Im Vergleich zu fossilen Brennstoffen ist das Heizen mit Holzpellets eine ökologische Alternative. Der natürliche Rohstoff wird vornehmlich aus Holzabfällen von Sägewerken generiert und stellt somit eine umweltschonende Option dar. Zudem ist der Preis der Pellets wesentlich geringer im Vergleich zu fossilen Energieträgern. 

 

Vorteile

  • Leistungsklassen 18 und 25 kW
  • herausnehmbarer Topfbrenner
  • solide Kesselkonstruktion nach deutschem Qualitätsstandard
  • große Vorratsbehälter
  • innovative Heizkesseltechnik
  • stabile Kranöse für einfache Einbringung
  • Air Control-System (AC) für eine emissionsarme Verbrennung
  • automatische Wärmetauscherreinigung
  • intelligente Kesselsteuerung
  • Heizungssteurung mit der Heizkreiserweiterung PLT1 oder PLT2 möglich
  • PLT-Connect App mit hohem Bedienkomfort
  • integrierte Wärmemengenerfassung über die App
  • zusätzliche Ausstattung zum PLT-AC:
    • integriertet Edelstahl-Trinkwasserspeicher
    • integrierter E-Heizstab mit 2,5 kW
    • integrierter Trägheitspufferspeicher (Betrieb mit zusätzlichem Pufferspeicher nicht vorgesehen) 

 

Technische Daten

  • Breite/Tiefe/Höhe 545 x 755 x 1310 mm
  • Nennleistung 18 kW
  • Wirkungsgrad 94 %
  • Kesselwasserinhalt 55 L
  • Zugbedarf 5-20 Pa
  • max. Betriebsdruck 3 bar
  • max. Betriebstemp. 80 °C
  • Kesselgewicht ca. 300 kg
  • Rauchrohranschluss 100mm
  • Vor- Rücklaufanschluss: 1" IG
  • Elektrischer Anschluss: 230V/50Hz/2,5A
  • Emissionsklasse 5 gem. EN 15270
  • Energieeffizienzklasse: A+
  • Geeignet für Holzpellets mit 6-8 mm Durchmesser nach den Normen: EN ISO 17225-2: A1; ENplus; ÖNORM M7135; DINplus; Swisspellet


Hinweis
Die Lieferung erfolgt ohne Pellets-Vorratsbehälter, dieser muss separat mit dazu bestellt werden. Für den Betrieb des Pelletkessels ist dieser zwingend notwendig.

 

INSTALLATIONSHINWEIS !

Bei den Geräten mit einem Anschlusswert von 400 V ist ein Starkstromanschluss (Drei-Phasen-Wechselanschluss) notwendig, die Installation darf nur durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorgenommen werden und vor einer Erstinstallation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.

Für Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW benötigen Sie die Zustimmung Ihres Netzbetreibers. Bitte wenden Sie sich für die Installation an den Netzbetreiber oder an ein in das Installateur Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen. Dieses Installationsunternehmen ist Ihnen auch behilflich bei der Einholung der erforderlichen Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers.

Warnung: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen / Schornsteinmeister / Elektrofachbetrieb) vorzunehmen!

Bei der Fachplanung von Heizungsanlagen und allg. Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.

Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!

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WARNUNG: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen / Schornsteinmeister/ Elektrofachbetrieb) vorzunehmen!

- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!

- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.

Bei offenen Fragen rund um Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie bitte unser Fachberater Team: Kontaktformular

Bitte beachten:

Nach der Klimaschutzverordnung 303/2008, müssen Split-Klimaanlagen von einem zertifizierten Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen werden. 

Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.

Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
Bitte beachten Sie, dass sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.

Die ÖKODESIGN-RICHTLINIE (ErPD)

Klimaschutzziele

Die Ökodesign-Richtlinie (Energy-relatedt-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen mit Energierelevanz. Bis zum Jahr 2020 sind die EU die sogenannten 20-20-20 Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeitenten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 % gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 % und ein Anteil erneuerbarer Energie von 20 % angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlini (2009/125/EG) herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.

Saisonale Effizienz

Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet. Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein "S" für "saisonal" (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!

Nach dem Gesetz gilt laut EU-Verordnung

Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten / Wärmepumpenanlagen darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!" Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.

Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung/Verpackungsgesetz VerpackG dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung wie etwa dem Grünen Punkt der Duales System Deutschland AG oder dem RESY-Symbol tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

  • 1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • 2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • 3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • 4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • 5. Mehrwegverpackungen.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:

Telefon: 04606 / 21299 80
Fax: 04606 / 21299 81
Email: info@feuer-anker.de

Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenlos an uns zu schicken (FeuerAnker® GmbH, Westerfeld 20, 24997 Wanderup). Die Verpackungen werden von uns gemäß der Bestimmungen der Verpackungsordnung entsorgt.

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