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Zendure SolarFlow Batterie AB2000S Zusatzbatterie 1920 Wh
Produktbeschreibung:
Die Zendure SolarFlow Batterie AB2000S ist die ideale Erweiterungsbatterie für Ihre Solarstromspeicherung. Mit einer Kapazität von 1920 Wh bietet diese leistungsstarke LiFePO4-Batterie eine zuverlässige und langlebige Lösung für energieunabhängige Systeme. Dank ihrer robusten Bauweise und der IP65-Zertifizierung ist sie wetterfest und für den Einsatz unter anspruchsvollen Bedingungen geeignet.
Wichtige Produktvorteile:
- Zendure SolarFlow Batterie
- AB2000S Zusatzbatterie
- 1920 Wh Kapazität
- LiFePO4-Technologie
- Wetterfest
- IP65-Zertifizierung
- Hinweis: Zendure SolarFlow Batterie AB2000S ist innen mit einer selbsterwärmenden Folie ausgestattet, die selbst bei Temperaturen bis zu -20 ℃ die Solarenergie nutzen und die Ladefunktion aufrechterhalten kann.
Vorteile:
- Hohe Kapazität: Mit 1920 Wh bietet die Batterie ausreichend Speicherplatz für überschüssige Solarenergie.
- Erweiterbar: Kombinieren Sie bis zu 4 Einheiten für eine Gesamtkapazität von 7680 Wh.
- Langlebig: Die LiFePO4-Technologie sorgt für eine lange Lebensdauer und hohe Sicherheit.
- Wetterfest: Dank der IP65-Zertifizierung ist die Batterie gegen Staub und Wasser geschützt.
- Robust: Die Aluminiumlegierung und die integrierte Heizfunktion ermöglichen den Betrieb bei Temperaturen bis -20°C.
Technische Daten:
Eigenschaft | Wert |
---|---|
Kapazität | 1920 Wh |
Technologie | LiFePO4 |
Erweiterbarkeit | Bis zu 7680 Wh (4 Einheiten) |
Schutzklasse | IP65 |
Betriebstemperatur | Bis -20°C |
Gewicht | 11,5 kg |
Abmessungen | 36 x 26 x 20 cm |
Material | Aluminiumlegierung |
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Herstellergarantien
Hier finden Sie eine Übersicht diverser Herstellergarantien zu einigen Produkten aus unserem Shop.
Zu den HerstellergarantienZendure
Zendure DE GmbH
Rheinallee 1
40549 Düsseldorf
Germany
Mail: support-eu@zendure.com
- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.
Bei offenen Fragen rund um Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie bitte unser Fachberater Team: Kontaktformular
Bitte beachten:
Nach der Klimaschutzverordnung 303/2008, müssen Split-Klimaanlagen von einem zertifizierten Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen werden.
Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
Bitte beachten Sie, dass sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.
Die ÖKODESIGN-RICHTLINIE (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign-Richtlinie (Energy-relatedt-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen mit Energierelevanz. Bis zum Jahr 2020 sind die EU die sogenannten 20-20-20 Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeitenten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 % gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 % und ein Anteil erneuerbarer Energie von 20 % angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlini (2009/125/EG) herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet. Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein "S" für "saisonal" (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Nach dem Gesetz gilt laut EU-Verordnung
Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten / Wärmepumpenanlagen darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!" Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.
- 1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- 2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- 3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- 4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- 5. Mehrwegverpackungen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:
Telefon: 04606 / 21299 80
Fax: 04606 / 21299 81
Email: info@feuer-anker.de
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenlos an uns zu schicken (FeuerAnker® GmbH, Westerfeld 20, 24997 Wanderup). Die Verpackungen werden von uns gemäß der Bestimmungen der Verpackungsordnung entsorgt.