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Keramische Holzscheite für Biokamine - SET 2
Keramische Holzscheite sind dekorative Elemente, die als Verkleidung für Kamine sowohl in mit Bioethanol betriebenen Kaminen als auch in gasbetriebenen Geräten verwendet werden. Die keramischen Elemente eignen sich ideal für Wärme speichern und dienen als originelle Dekoration, die eine perfekte Nachbildung von echtem Holz darstellt. Keramische Holzscheite halten Temperaturen von über 1000°C stand und bestehen ausschließlich aus natürlichen Inhaltsstoffen.
Die Installation der dekorativen Elemente ist intuitiv und kann vom Benutzer gemäß den Anweisungen in der Holzscheit-Installationsanleitung beliebig modifiziert werden. Die keramischen Holzscheite, die im Angebot erhältlich sind HITZE Sie wurden mit großer Sorgfalt und Liebe zum Detail hergestellt und erfassen perfekt das Aussehen von echtem Holz. Der Prozess der Herstellung von Ton-Feuerfest-Elementen besteht darin, dass die vorgefertigten Komponenten bei Temperaturen über 1000°C vorgebrannt werden. Anschließend wird eine geeignete Lackbeschichtung auf die Holzscheite aufgetragen, um den dekorativen Holzstücken für Bio-Kamine ihre endgültige Form zu verleihen.
Unabhängig von der Version ist jedes Set perfekt für den Einsatz in HITZE-Biokaminen geeignet. Das dekorative Holz für Biokamine sollte im Brennraum in der Nähe des Brenners, jedoch nicht direkt auf ihm, platziert werden. Eine korrekte Anordnung der Holzscheite ist eine Voraussetzung für einen reibungslosen Betrieb des Biokamins.
- Birkenimitation
- Natürlicher Look
- Ökologische Inhaltsstoffe
- Einfache Installation
- Leichtgewicht
- Hohe Verarbeitungsqualität
- Temperaturbeständigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Temperaturschwankungen
Lieferumfang:
- Keramische Holzscheite für Biokamine - SET 2
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Herstellergarantien
Hier finden Sie eine Übersicht diverser Herstellergarantien zu einigen Produkten aus unserem Shop.
Zu den HerstellergarantienFirmenangaben:
Stalko Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Kommanditgesellschaft
Ust-ID: 9482603545
REGON: 361379132
Nummer im Nationalen Gerichtsregister KRS: 0000836475
Adresse:
HAUPTSITZ
Solec Straße 24/253
00-403 Warschau
- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.
Bei offenen Fragen rund um Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie bitte unser Fachberater Team: Kontaktformular
Bitte beachten:
Nach der Klimaschutzverordnung 303/2008, müssen Split-Klimaanlagen von einem zertifizierten Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen werden.
Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
Bitte beachten Sie, dass sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.
Die ÖKODESIGN-RICHTLINIE (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign-Richtlinie (Energy-relatedt-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen mit Energierelevanz. Bis zum Jahr 2020 sind die EU die sogenannten 20-20-20 Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeitenten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 % gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 % und ein Anteil erneuerbarer Energie von 20 % angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlini (2009/125/EG) herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet. Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein "S" für "saisonal" (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Nach dem Gesetz gilt laut EU-Verordnung
Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten / Wärmepumpenanlagen darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!" Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.
- 1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- 2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- 3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- 4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- 5. Mehrwegverpackungen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:
Telefon: 04606 / 21299 80
Fax: 04606 / 21299 81
Email: info@feuer-anker.de
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenlos an uns zu schicken (FeuerAnker® GmbH, Westerfeld 20, 24997 Wanderup). Die Verpackungen werden von uns gemäß der Bestimmungen der Verpackungsordnung entsorgt.




