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Caleffi Schlammabscheider m. Magnet, Magnetitabscheider, Magnetfilter DN20-DN25

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Caleffi Schlammabscheider DIRTMAG mit Magnet Beschreibung • Entfernt magnetische... mehr

Caleffi Schlammabscheider DIRTMAG mit Magnet

Beschreibung

• Entfernt magnetische und nichtmagnetische Schlammpartikel aus Heizungsanlagen
• Gehäuse aus technischem Kunststoff
• Für horizontale und vertikale Rohrleitungen
• Entleerungshahn mit Schlauch-Anschluss

Technische Daten:
• Betriebsdruck max.: 3 bar
• Temperaturbereich: 0–90 °

• Betriebsmedien: Wasser, Glykollösungen (max. Gylkolgehalt bei 30 %)

Größe

• DN20 3/4" IG

• DN25 1" IG

Funktionsweise


Der Schlammabscheider mit Magnet funktioniert nach mehreren
miteinander kombinierten physikalischen Prinzipien.
Das Innenelement (1) setzt sich aus mehreren radial angeordneten
Netzen zusammen. Die im Wasser befindlichen Verunreinigungen
treffen auf diese Netze, werden abgeschieden und sinken in den
unteren Teil des Gehäuses (2), wo sie sich ansammeln.
Eisenhaltige Verunreinigungen werden darüber hinaus auch mit
Hilfe zweier Magnete (3), die in einem abnehmbaren Außenring
eingesetzt sind, im Gehäuse des Schlammabscheiders
zurückgehalten.
Dank des großen Volumens des DIRTMAG® wird die
Strömungsgeschwindigkeit des Mediums derart herabgesetzt,
dass die Verunreinigungen problemlos durch Schwerkraft
absinken können.
Die in der Kammer angesammelten Verunreinigungen können auch
bei laufender Anlage durch Öffnen des Ablasshahns (4)
abgeschieden werden.

Konstruktive Eigenschaften


Technopolymer
Der Schlammabscheider wurde aus speziell für Heizungs- und
Kühlkreisläufe ausgewähltem Technopolymer hergestellt. Die
Haupteigenschaften von Technopolymer sind:
- hoher Formänderungswiderstand und gleichzeitig eine gute
Bruchdehnung
- guter Rissausbreitungswiderstand
- minimale Feuchtigkeitsaufnahme und daher konstantes
mechanisches Verhalten
- hohe Abriebfestigkeit durch den kontinuierlichen Durchfluss des
Mediums
- gleichbleibende Leistungen auch bei Temperaturschwankungen
- Kompatibilität mit den in den Anlagen zum Einsatz kommenden
Glykollösungen und Zusätzen.
Diese Grundeigenschaften des Materials in Verbindung mit der
entsprechenden Bauweise der meist beanspruchten Bereiche
ermöglichen den Vergleich mit den für die Herstellung von
Schlammabscheidern typischerweise verwendeten Metallen.

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WARNUNG: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen / Schornsteinmeister/ Elektrofachbetrieb) vorzunehmen!

- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!

- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.

Bei offenen Fragen rund um Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie bitte unser Fachberater Team: Kontaktformular

Bitte beachten:

Nach der Klimaschutzverordnung 303/2008, müssen Split-Klimaanlagen von einem zertifizierten Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen werden. 

Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.

Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
Bitte beachten Sie, dass sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.

Die ÖKODESIGN-RICHTLINIE (ErPD)

Klimaschutzziele

Die Ökodesign-Richtlinie (Energy-relatedt-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen mit Energierelevanz. Bis zum Jahr 2020 sind die EU die sogenannten 20-20-20 Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeitenten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 % gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 % und ein Anteil erneuerbarer Energie von 20 % angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlini (2009/125/EG) herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.

Saisonale Effizienz

Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet. Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein "S" für "saisonal" (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!

Nach dem Gesetz gilt laut EU-Verordnung

Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten / Wärmepumpenanlagen darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!" Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.

Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung/Verpackungsgesetz VerpackG dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung wie etwa dem Grünen Punkt der Duales System Deutschland AG oder dem RESY-Symbol tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

  • 1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • 2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • 3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • 4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • 5. Mehrwegverpackungen.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:

Telefon: 04606 / 21299 80
Fax: 04606 / 21299 81
Email: info@feuer-anker.de

Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenlos an uns zu schicken (FeuerAnker® GmbH, Westerfeld 20, 24997 Wanderup). Die Verpackungen werden von uns gemäß der Bestimmungen der Verpackungsordnung entsorgt.

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