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Fermit PTFE GewindedichtfadenProdukt-Vorteile:
- Demontierbar
- Einfach und schnell verwendbar
- Nicht brennbar, nicht entzündbar
- Kein Verfallsdatum
- Resistent gegen Pilzbefall
- Quillt nicht
- Auch für Solarinstallationen geeignet
- Für Metall und Kunst-Stoffgewinde geeignet
DIN-DVGW für Gas nach EN751-3 FRp und GRp und DIN 30660, Prüfung bis 100 bar mit Gasen der 1., 2. und 3. Familie und mit Heißwasser (NV-5143BP0261)
KIWA GASTEC Qa (NL): norm. 31, klasse „20“
Resistent gegen Lösungsmittel, Säuren und aggressive Chemikalien, Pilz-, Schimmel- und Bakterienbefall, enzymatische und mikrobiologische Angriffe, Oxidation.
Auch für Solarinstallation geeignet
Anwendung:
Beginnend am Rohranfang in Gewinderichtung wahllos mit Überlappung wickeln, 2-3 Tropfen des Gleitmittels auf den Faden geben und verteilen, besonders am Rohranfang ausreichend Material einsetzen;
Folgende Richtlinie des Herstellers beachten!
Bei 1/2" mind. 12 (Feingewinde) bis 18 (Grobgewinde) Wicklungen; Bei 1 1/2“ mind. 16 (Feingewinde) bis 24 (Grobgewinde) Wicklungen; Für andere Abmessungen die Wicklungen entsprechend anpassen.
Die Anzahl der Wicklungen ist abhängig von Größe und Gewindstärke. Im Zweifelsfall mehr aufwickeln.
Temperaturbeständigkeit: -200°C bis +240°C / Druck: 30 bar +100°C bei Sauerstoff, 100 bar bei Heißwasser
Sicherheit und Gesundheit siehe Sicherheitsdatenblatt
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Herstellergarantien
Hier finden Sie eine Übersicht diverser Herstellergarantien zu einigen Produkten aus unserem Shop.
Zu den Herstellergarantien- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.
Bei offenen Fragen rund um Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie bitte unser Fachberater Team: Kontaktformular
Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
Bitte beachten Sie, dass sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.
- 1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- 2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- 3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- 4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- 5. Mehrwegverpackungen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:
Telefon: 04606 / 21299 80
Fax: 04606 / 21299 81
Email: info@feuer-anker.de
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenlos an uns zu schicken (FeuerAnker® GmbH, Westerfeld 20, 24997 Wanderup). Die Verpackungen werden von uns gemäß der Bestimmungen der Verpackungsordnung entsorgt.