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Thermische Ablaufsicherung mit Fernfühler BVTS Messing
Vorteile:
- Hochwertige Messinglegierung
- Gewinde 3/4"
- Maximale Betriebstemperatur 95°C
- Gefertigt nach EN 15497 / EN 303-5
- 1,3 m
- Maximaler Betriebsdruck 10 bar
Beschreibung:
Thermische Ablaufsicherung mit Fernfühler zum Kühlen von Festbrennstoffkessel mit integriertem Wärmetauscher.
Durch Öffnen des Kaltwasserzulaufs führt das Ventil Hitze aus dem Wärmetauscher des Heizkessels ab und schützt diesen vor Überhitzung. Weiterhin kann das Ventil als Rückbrandsicherung an der Brennstoffzufuhr eingesetzt werden. Die Auslösetemperatur hängt von der Version des Ventils ab und kann vom Nutzer nicht verstellt werden.
Um die korrekte Funktion des Ventils gewährleisten zu können, muss der Sensor des Ventils an jener Stelle angebracht werden, an der die Temperatur beim Überhitzen des Kessels am höchsten ist – gewöhnlich direkt an der Oberseite des Kessels, oder im Vorlauf in unmittelbarer Nähe des Kessels.
Am Ventil befindet sich ein Prüfknopf zum manuellen Öffnen. Jedes Ventil wird bei der Produktion auf die richtige Funktion geprüft
Technische Daten:
Maximaler Arbeitsdruck Heißwasser | 6 bar |
Maximaler Arbeitsdruck Kaltwasser | 10 bar |
Anschlussgewinde | G 3/4" IG |
Tauchrohrgewinde | G 1/2" AG |
Länge der Fernfühler (mm) | 1300 |
Ausführung der Fernfühler | abnehmbar |
Auslösetemperatur T ± 2 °C (°C) | 95 |
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Herstellergarantien
Hier finden Sie eine Übersicht diverser Herstellergarantien zu einigen Produkten aus unserem Shop.
Zu den Herstellergarantien- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.
Bei offenen Fragen rund um Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie bitte unser Fachberater Team: Kontaktformular
Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
Bitte beachten Sie, dass sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.
- 1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- 2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- 3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- 4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- 5. Mehrwegverpackungen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:
Telefon: 04606 / 21299 80
Fax: 04606 / 21299 81
Email: info@feuer-anker.de
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenlos an uns zu schicken (FeuerAnker® GmbH, Westerfeld 20, 24997 Wanderup). Die Verpackungen werden von uns gemäß der Bestimmungen der Verpackungsordnung entsorgt.