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Grandhall Premium G3 Island Set Grill
Die Premium G3 Island Serie ist mit seinen 3 Edelstahlhauptbrennern 17,4 kW super ausgerüstet für kleine oder große Feiern in Ihrem Garten oder auf Ihrer Terrasse.
Das Island Set G3 von Grandhall besitzt 2 Große Unterschränke und in der Mitte einen großen Ablageboden. Damit haben Sie eine Außenküche die nicht nur gut auf Ihrer Terrasse aussieht, sondern auch gute Stauraum für Gasflasche oder Grillutensilien bietet.
Die 3 Brenner des Premium G3 Island-Set Gasgrills zünden elektrisch ganz einfach per Knopfdruck. Die Edelstahlbrenner lassen sich separat und stufenlos einstellen.
In der rechten Seitenablage befindet sich ein Seitenkocher mit 4,4 kW, diesen können Sie als Kochfeld nutzen. Zum Beispiel zur Zubereitung von Gemüse oder leckeren Saucen.
Die Grillgesamtleistung mit 17,4 kW ist so stark, dass Sie spielend Ihr Grillgut "scharf" anbraten können.
Der Grill ist zusätzlich mit 2 Gussemaillierten Grillrosten und 1 Gussemaillierten Grillplatte ausgestattet. Die Grillplatte kann zum Beispiel für kleines Grillgut genutzt werden wie Bacon, Fisch oder Gemüse.
Der Grill Premium G3 verfügt auch über eine Fettauffangschale, diese kann einfach heraus genommen werden und kann somit einfach gereinigt werden.
Merkmale Premium G3 Island-Set:
- 3 Edelstahlhauptbrenner 304 13 kW
- 1 Seitenkocher 4,4 kW
- Gesamtleistung 17,4 kW
- Island-Set mit 2 Unterschränken und viel Platz
- 2 porzellanemaillierte gusseiserne Grillroste
- 1 porzellanemaillierte gusseiserne Grillplatte
- Grillfläche 60x45 cm
- Seitenteile Grilldeckel aus Aluguss
- Warmhalterost
- Deckelthermometer
- Fettauffangschale herausnehmbar
- Elektrische Zündung
- Abstand leicht Brennbare Materialien H100 cm / T45 cm
- Deckelhöhe bei geschlossenem - / geöffneten Deckel 119 / 156 cm
- Maße: B137xT66xH119 cm
- Gewicht: 40 kg
Lieferumfang:
- 1x Grandhall Premium G3 Island-Set Grill
- 1x Bedienungsanleitung
- 1x Montagematerial
Hinweis:
- Sie können den Grill mit oder ohne Abdeckhaube bestellen!
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Herstellergarantien
Hier finden Sie eine Übersicht diverser Herstellergarantien zu einigen Produkten aus unserem Shop.
Zu den Herstellergarantien- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.
Bei offenen Fragen rund um Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie bitte unser Fachberater Team: Kontaktformular
Bitte beachten:
Nach der Klimaschutzverordnung 303/2008, müssen Split-Klimaanlagen von einem zertifizierten Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen werden.
Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
Bitte beachten Sie, dass sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.
Die ÖKODESIGN-RICHTLINIE (ErPD)
Klimaschutzziele
Die Ökodesign-Richtlinie (Energy-relatedt-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen mit Energierelevanz. Bis zum Jahr 2020 sind die EU die sogenannten 20-20-20 Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeitenten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 % gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 % und ein Anteil erneuerbarer Energie von 20 % angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlini (2009/125/EG) herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.
Saisonale Effizienz
Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet. Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein "S" für "saisonal" (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!
Nach dem Gesetz gilt laut EU-Verordnung
Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten / Wärmepumpenanlagen darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!" Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.
- 1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- 2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- 3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- 4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- 5. Mehrwegverpackungen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:
Telefon: 04606 / 21299 80
Fax: 04606 / 21299 81
Email: info@feuer-anker.de
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenlos an uns zu schicken (FeuerAnker® GmbH, Westerfeld 20, 24997 Wanderup). Die Verpackungen werden von uns gemäß der Bestimmungen der Verpackungsordnung entsorgt.