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Neue FÖRDERUNG BEG EM ab 01.01.2024

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) ab 01.01.2024

Anlagen zur Wärmeerzeugung im Gebäudebestand (Heizungstechnik)

Antragstellung

Eine der wichtigsten Neuerungen zum Förderantrag ist, dass Förderungen im BEG nun nicht mehr beim BAFA (Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle), sondern bei der KFW beantragt wird. Die Zuschussförderung wird nur befristet zugesagt. Die Dauer der Befristung beträgt 36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids beziehungsweise der Zuschusszusage (Bewilligungszeitraum).

Die neue Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 starten. Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.

Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem 29.12.2023 und dem 31. August 2024 kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Der Vorhabenbeginn vor Bewilligung beziehungsweise Förderzusage des Antrags ist zulässig, erfolgt aber auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung.

>>>Hier können die BEG EM Förderung beantragen<<<

Förderfähige Kosten

Der Zuschuss wird als Fördersatz auf die förderfähigen Kosten der Maßnahme anberechnet.

Höchstgrenzen bei Wohngebäuden (WG)

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt:

  • 30.000 € für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit

Betrifft die geförderte Maßnahme nicht alle Wohneinheiten des Gebäudes (beispielsweise Etagenheizung), so ist der anteilige Höchstbetrag einzuhalten, der sich auf die zu fördernden Wohneinheiten bezieht. Dabei verteilt sich der Höchstbetrag des Gebäudes auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen.

Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden (NWG)

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt 30.000 € für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche. Für Gebäude größer 150 m² Nettogrundfläche gilt folgende gestaffelte Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:

  • bis einschließlich 400 m² Nettogrundfläche 200 € pro m² Nettogrundfläche
  • für größer als 400 bis einschließlich 1.000 m² Nettogrundfläche zusätzlich 120 € pro m² Nettogrundfläche
  • ab größer als 1.001 m² Nettogrundfläche zusätzlich 80 € pro m² Nettogrundfläche

Fördermöglichkeiten

Förderungen Sanierung Wohngebäude 2024 (Stand Januar 2024)

Maßnahme BAFA KfW Finanzamt

Heizungstechnik

Wärmepumpe

Biomasseheizung

Solarthermie

Brennstoffzellenheizung

Wasserstofffähige Heizung

Wärmenetze-Anschluss

 _

 BEG EM

Basisförderung 30% Zuschuss

+ 20% Geschwindigkeitsbonus¹

+ 30% Einkommensbonus²

+ 5% Effizienzbonus (Wärmepumpe)³

+ pauschaler Zuschlag von 2.500€ (Biomasse)

max. Invest 30T€ 1. WE, je 15T€ ab 2., je 8T€ ab 7.

max. 70% Zuschuss inkl. Boni

+ Ergänzungskredit max. 120T€ pro WE

 § 35c EStG

20 % Steuerbonus

Heizungstechnik

Gebäudenetz Errichtung /

Erweiterung / Anschluss

 BEG EM

Basisförderung 30% Zuschuss

+ 20% Geschwindigkeitsbonus¹

+ 30% Einkommensbonus²

max. Invest 30T€ 1. WE, je 15T€ ab 2., je 8t€ ab 7. max. 70% Zuschuss inkl. Boni

 BEG EM

+ Ergänzungskredit max. 120T€ WE

 § 35c EStG

20% Steuerbonus

Heizungsoptimierung

zur Effizienzverbesserung

 BEG EM

Basisförderung 15% Zuschuss

max. Invest 30T€ pro WE + Jahr

Mit Sanierungsfahrplan:

+ 5% iSFB-Bonus, max. Invest 60T€ pro WE + Jahr

 BEG EM

+ Ergänzungskredit max. 120T€ pro WE

 § 35c EStG

20% Steuerbonus

Heizungsoptimierung

zur Emissionsminderung

 BEG EM

50 % Zuschuss

 -

 § 35c EStG

20% Steuerbonus

Gebäudehülle

Dämmung Dach, Fassade, Keller

Fenster / Haustür / Sonnenschutz

 BEG EM

Basisförderung 15% Zuschuss

max. Invest 30T€ pro WE + Jahr

Mit Sanierungsfahrplan:

+ 5% iSFB-Bonus, max. Invest 60T€ pro WE + Jahr

 BEG EM

+ Ergänzunskredit max. 120T€ pro WE

 § 35c EStG

20% Steuerbonus

Anlagentechnik

Lüftung / Smart Home

 BEG EM

Basisförderung 15% Zuschuss

max. Invest 30T€ pro WE + Jahr

Mit Sanierungsfahrplan:

+ 5% iSFB-Bonus, max. Invest 60T€ pro WE + Jahr

 BEG EM

+ Ergänzungskredit max. 120T€ pro WE

 § 35c EStG

20% Steuerbonus

Komplettsanierung

zum Effizienzhaus

 -

 BEG WG 261

Förderkredit, 5 bis 25% Tilgungszuschuss

je nach Effizienzhaus-Standard

+ 10% Bonus für Worst Performing Buildings

+ 15% Bonus bei serieller Sanierung

 § 35c EStG

20% Steuerbonus

Fachplanung und Baugebleitung

 BEG EM

50% Zuschuss

 BEG WG 261 / BEG EM

50% (Tilgungs-)Zuschuss

 § 35c EStG

50% Steuerbonus

Energieberatung 

(Sanierungsfahrplan)

 EBW

80% Zuschuss

Verläufiger Antrags- und Zusagestopp

 -  -
Anlagen zur Stromerzeugung
Photovoltaik / Wasser / Wind
 -

 Erneuerbare Energien Standard 270

Zinsgünstiger Kredit

 -
Altersgerechter Umbau
Barriereabbau / Einbruchschutz
 -

 Altersgerecht Umbauten 159

Zinsgünstiger Kredit

 -

Hinweis: Zusätzlich stehen in einigen Bundesländern und Kommunen Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für Sanierung oder Erneuerbare Energien zur Verfügung.

Hinweis:
Die hier aufgeführten Angaben wurden mit höchster Gewissenhaftigkeit zusammengetragen, dienen jedoch lediglich zur Information, sind ohne Gewähr und haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit, da sich fortlaufend - auch kurzfristig - Änderungen durch den Gesetzgeber ergeben können.

Weitere Details und Anforderungen zur Förderung finden Sie hier:

1: Geschwindigkeitsbonus: 20% bei Austausch Gaszentral-, Biomasse- (> 20J.) / Gasetagen-, Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-Heizung

(nur selbstnutzende Eigentümer), bei neuer Biomasseheizung Pflicht zur Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe

2. Einkommensbonus: 30% bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40T€ (nur selbstnutzende Eigentümer)

3. Effizienzsbonus: 5% bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder Einsatz natürlicher Kältemittel

4. Emissionsminderungszuschlag: Pauschal 2.500€ bei Staubemission von max. 2,5 mg/m³

5. Ergänzungskredit: Bei Haushaltseinkommen bis 90T€ Zinsvorteil bis zu 2,5% (nur selbstnutzende Eigentümer)

6. Steuerbonus: Max. 40T€ Steuervorteil, verteilt auf 3 Jahre, nicht kombinierbar mit BAFA+KFW (nur selbstnutzende Eigentümer)

 

 

 

 

Angeschaut